Die Spitzengespräche der Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und PDS brachten den Durchbruch. Nachdem Christoph Matschie, der Landesvorsitzende der SPD Thüringen, im Dezember 2001 diese Runde anregte, liegt nun ein Kompromiss für mehr direkte Demokratie in Thüringen auf dem Tisch. Über wesentliche Punkte der erforderlichen Verfassungsänderung und des Ausführungsgesetzes ist Einigung erzielt worden. Christoph Matschie: „Ein Zeichen für lebendige Demokratie.“
Die bei den Spitzengesprächen erzielte Einigung, umfasst folgende Punkte:- Bei einem Volksbegehren besteht für die jeweilige Initiative eine Wahlmöglichkeit zwischen freier Sammlung oder Amtseintragung.
- Die freie Sammlung kann nicht durchgeführt werden an Orten, an denen Leistungen aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses erbracht werden (z. B. Arztpraxen, Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern) sowie in Betrieben des Gaststättengewerbes (dies gilt nicht, wenn die Antragsteller eines Volksbegehrens in Gaststättenbetrieben Veranstaltungen zum Volksbegehren abhalten).
- Der Anwendung missbräuchlicher Methoden bei der Unterschriftensammlung soll mit einem in der Verfassung verankerten Widerrufsrecht des Unterzeichners begegnet werden.
- Das Unterstützungsquorum für das Volksbegehren in freier Sammlung beträgt 10 Prozent (bisher 14 Prozent).
- Das Unterstützungsquorum für das Volksbegehren durch Amtseintragung beträgt 8 Prozent.
- Die Sammlungsfrist bei Volksbegehren in freier Sammlung verbleibt bei 4 Monaten.
- Die Sammlungsfrist bei Volksbegehren durch Amtseintragung beträgt 2 Monate.
- Einfache Gesetze sind im Volksentscheid beschlossen, wenn die Zustimmung eine Mehrheit der Abstimmenden findet und diese Mehrheit zugleich mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten darstellt (bisher 33 Prozent der Stimmberechtigten).
- Verfassungsändernde Gesetze sind im Volksentscheid beschlossen, wenn die Zustimmung eine Mehrheit der Abstimmenden findet und diese Mehrheit zugleich mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten darstellt (bisher 50 Prozent der Stimmberechtigten).
- Ein Bürgerantrag muss durch 50.000 Unterschriften unterstützt werden (bisher 120.000 Unterschriften).
- Die Sammlung der Unterschriften für Bürgeranträge ist unbefristet (bisher 4 Monate) und frei.
